Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Deutsche Chorfest 2025

1. Anwendung

Für die Teilnahme an den Veranstaltungen des Deutschen Chorfests 2025 in Nürnberg gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer jeweils gültigen Fassung (www.chorfest.de/anmeldung/agb).

Vertragsparteien der Vereinbarung über die Teilnahme am Deutschen Chorfest und seinen Veranstaltungen im Sinne dieser AGB sind der Deutsche Chorverband e.V., vertreten durch die Geschäftsführerin Veronika Petzold, Karl-Marx-Str. 145, 12043 Berlin (nachfolgend Veranstalter) und die angemeldete Gruppe, vertreten durch eine zu benennende natürliche oder juristische Person, oder eine natürliche oder juristische Einzelpersonen (nachfolgend Vertragspartner:in).

Mit der Anmeldung erkennt der:die Vertragspartner:in die AGB an und verpflichtet sich zur Einhaltung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des:der Vertragspartner:in haben keine Gültigkeit, es sei denn, der Veranstalter stimmt der Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die AGB gelten für alle Veranstaltungen des Deutschen Chorfests 2025.

 

2. Zustandekommen des Vertrags

Die Abgabe der Anmeldung zum Deutschen Chorfest stellt ein rechtlich verbindliches Angebot dar. Der Veranstalter nimmt dieses mit Übersendung einer Anmeldebestätigung an. Vertragspartner:in über die Anmeldung und den damit verbundenen Erwerb der Chorfest-Tickets ist die jeweils benannte natürliche oder juristische Person.

Die Anmeldung für das Deutsche Chorfest erfolgt via Online-Anmeldung unter www.chorfest.de/anmeldung. Anmeldungen per Telefon oder E-Mail sind nicht möglich.

Anmeldungen sind möglich für die Teilnahme am Deutschen Chorfest mit eigenem Auftritt und ohne Auftritt. Für beide Anmeldeverfahren werden eigene Online-Anmeldeformulare bereitgestellt.

Die Anmeldung mit eigenem Auftritt ist bis spätestens zum 11. Oktober 2024 möglich. Die Anzahl der verfügbaren Chorfest-Pässe ist limitiert.

Die Online-Anmeldung ohne eigenen Auftritt ist bis spätestens 15. Mai 2025 möglich. Es besteht kein Anspruch auf den Erwerb von Chorfest-Tickets während des Chorfests.

Die Darstellung einer Veranstaltung auf den Internetseiten des Deutschen Chorverband e.V. oder die Zusendung von Veranstaltungsinformationen stellen noch kein rechtlich bindendes Angebot dar (invitatio ad offerendum).

Die Vertragsbestimmungen, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, können bei Vertragsschluss abgerufen und in wiedergabefähiger Form gespeichert werden. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

Bei dem auf der Anmeldeseite angegebenen Ticketpreis handelt es sich um den Gesamtpreis einschließlich Steuern und Abgaben.

Ein Anspruch auf den Besuch eines konkreten Konzertes oder einer anderen Veranstaltung besteht nicht.

 

3. Leistungsbeschreibung

Leistungsgegenstand ist die Teilnahme an der vom Veranstalter organisierten Veranstaltung Deutsches Chorfest vom 29.05.-01.06.2025 in Nürnberg gemäß der erworbenen Ticketkategorie (vgl. Nr. 4).

Die Unterbringungen der Teilnehmenden sowie deren Verpflegung mit Getränken und Speisen sind nicht Teil der Leistung.

Bestimmung von Inhalt, Aufbau, Ablauf und Ausgestaltung der Veranstaltung, die Auswahl der Künstler:innen und Ensembles sowie die etwaige Zuweisung eines Auftrittsortes obliegen dem Veranstalter. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Veranstaltungen örtlich und/oder terminlich zu verlegen sowie angekündigte Künstler:innen oder Ensembles durch andere zu ersetzen. Abweichungen von den Angaben zur Veranstaltung seitens des Veranstalters sind auch nach Anmeldungsbestätigung zulässig.

Der Veranstalter wird die Vertragspartner bei leistungsrelevanten Änderungen nach Erlangung eigener Kenntnis via E-Mail informieren.

3.1. Auftritte im Rahmen der Tageskonzerte

Für die Garantie eines Auftritts im Rahmen der Tageskonzerte (Anmeldung mit Auftritt), müssen folgende Bedingungen seitens des:der Vertragspartner:in erfüllt sein:

Im Zuge der Anmeldung:

  • Anmeldung eines Chores mit eigenem Auftritt
  • Buchung einer der Chorgröße entsprechenden Anzahl von Chorfest-Pässen
  • Mindestgröße des Chores beträgt 3 Personen
  • Vollständige Kontaktinformationen einer Ansprechperson für die Kommunikation

Im Zuge der Veranstaltungsplanung nach Anmeldeschluss:

  • Bestätigung des zugewiesenen Auftritts seitens des:der Vertragspartner:in in der angegebenen Frist (vsl. Ende Dezember 2024 – Ende Januar 2025)
  • Bereitstellung von angeforderten Informationen zum Tageskonzertauftritt

 

3.2. Vorgezogener Vorverkauf Verkaufskonzerte

Der kostenfreie Zugang zu den im Rahmen des Deutschen Chorfests angebotenen Verkaufskonzerten ist nicht Bestandteil des Chorfest-Tickets. In ausgewählten Chorfest-Ticketkategorien können Karten für die Verkaufskonzerte, so lange der Vorrat reicht, zu vergünstigtem Preis erworben werden (vgl. Nr. 4).

Für Inhaber:innen eines Chorfest-Tickets besteht ein vorgezogener Vorverkauf für die Verkaufskonzerte. Es besteht kein Anspruch auf den Erwerb von Konzertkarten vor Ort während des Chorfests.

Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf den Besuch bestimmter Veranstaltungen.

 

4. Chorfest-Ticketkategorien und Preise

 

4.1. Chorfest-Pass und Chorfest-Minipass

Die Chorfest-Tickets untergliedern sich in zwei Kategorien – Chorfest-Pass und Chorfest-Minipass, die sich hinsichtlich ihres Leistungsumfangs unterscheiden. In der nachfolgenden Tabelle sind die enthaltenen Leistungen aufgeschlüsselt.

Ausnahme Anmeldung ohne eigenen Auftritt: Der Erwerb eines Chorfest-Tickets ohne eigenen Auftritt ist durch den Kauf eines Chorfest-Passes (nicht jedoch Chorfest-Minipasses) möglich. Kein Bestandteil der Leistung sind in diesem Fall sämtliche Formen von Auftrittsmöglichkeiten. Inkludiert sind: vergünstigter Eintritt zu den Verkaufskonzerten, kostenlose Nutzung des Nahverkehrs im Veranstaltungszeitraum, Programmbücher für die angemeldeten Teilnehmenden, Liederbuch für die angemeldeten Teilnehmenden.

Early Bird: Bis einschließlich 29.08.2024 besteht für den Erwerb der Chorfest-Pässe ein rabattierter Preis, der sogenannte Early Bird Preis. Ab dem 30.08.2024 erhöht sich der Preis pro Person, nachgemeldete Teilnehmende eingeschlossen, entsprechend der nachfolgenden Preistabelle.

Chorfest-Pass
Ticketbezeichnung Early Bird-Preis (bis 29.08.2024) Normalpreis (ab 30.08.2024)
Chorfest-Pass pro Person: 90,00 € 100,00 €
Chorfest-Pass pro Person, DCV-Mitglieder: 50,00 € 60,00 €
Chorfest-Pass pro Person, Kinder- und Jugendchor: 45,00 € 50,00 €
Chorfest-Pass pro Person, Kinder- und Jugendchor, DCV-Mitglieder: 25,00 € 30,00 €
Leistungsumfang Chorfest-Pass (pro Person):
  • Mindestens eine 20-minütige Auftrittsmöglichkeit im Rahmen der Tageskonzerte (inkl. Bereitstellung der Bühnen und notwendigen Technik, Veranstaltungslogistik, Versicherung und GEMA-Meldung); je nach Wunsch und Verfügbarkeit ist auch ein zweiter Auftritt möglich
  • Auftrittsmöglichkeiten in sozialen Einrichtungen und Gottesdiensten (nach Verfügbarkeit)
  • Berechtigung zur Mitwirkung an Landesverbandspräsentationen 
  • Berechtigung zum Kauf eines Tickets zur Wettbewerbsteilnahme 
  • vergünstigter Eintritt zu den Verkaufskonzerten mit vorzeitigem Vorverkauf
  • Kostenlose Nutzung des Nahverkehrs (Gültigkeit: 29.05.-01.06.2025)
  • Programmbücher für alle angemeldeten Teilnehmenden
  • Liederbuch für die angemeldeten Teilnehmenden
Chorfest-Minipass
Ticketbezeichnung Early Bird Preis (bis 29.08.2024) Normalpreis (ab 30.08.2024)
Chorfest-Minipass pro Person: 45,00 € 50,00 €
Chorfest-Minipass pro Person, DCV-Mitglieder: 25,00 € 30,00 €
Chorfest-Minipass pro Person, Kinder- und Jugendchor: 25,00 € 30,00 €
Chorfest-Minipass pro Person, Kinder- und Jugendchor, DCV-Mitglieder: 15,00 € 18,00 €
Unterschied zum Gesamtticket:
  • Maximal eine Auftrittsmöglichkeit im Rahmen der Tageskonzerte am Donnerstag oder Sonntag
  • Wettbewerbsteilnahme nicht möglich
  • kein vergünstigter Eintritt in die Verkaufskonzerte
  • Anmeldung ohne Auftritt nichtmöglich

4.2. Teilnahme am Wettbewerb

Der Kauf eines Wettbewerbstickets ist nur in Verbindung mit dem Erwerb eines Chorfest-Passes möglich. Ein Chorfest-Minipass ist nicht ausreichend. Ein Early Bird Preis für den Wettbewerb existiert nicht.

Die Bedingungen für die Teilnahme am Wettbewerb sind der Wettbewerbsausschreibung zu entnehmen (www.chorfest.de/wettbewerb).

 

Ticketbezeichnung Preis
Wettbewerbsticket pro Chor: 225,00 €
Wettbewerbsticket pro Chor, DCV-Mitglieder: 150,00 €
Wettbewerbsticket pro Chor, Kinder- und Jugendchor: 110,00 €
Wettbewerbsticket pro Chor, Kinder- und Jugendchor, DCV-Mitglieder: 75,00 €
Leistungsumfang Wettbewerbsticket:
  • Teilnahme am Wettbewerb (in bis zu zwei ausgewählten Kategorien entsprechend der Angabe im Anmeldeformular)
  • Beratungsgespräch durch ein Mitglied einer Fachjury
  • Chance auf attraktive Geld- und Sachpreise

4.3. Nachweis von Ermäßigungen

Zur Buchung eines ermäßigten Chorfest-Tickets für Kinder und Jugendliche ist die Einreichung eines Ermäßigungsnachweises notwendig. Der Ermäßigungsnachweis erfolgt in Form einer Auflistung aller Ensemblemitglieder und ihrem jeweiligen Geburtsdatum. Das Maximalalter der Ensemblemitglieder darf 27 Jahre nicht überschreiten (Stichtag der Berechnung ist der 29. Mai 2025). Die Einreichung kann durch Hochladen im Anmeldeprozess oder durch Übersendung per E-Mail an das Projektbüro des Deutschen Chorverbands bis zum 31.12.2024 erfolgen. Für Anmeldungen ohne eigenen Auftritt nach dem 31.12.2024 ist das Hochladen des Ermäßigungsnachweises im Anmeldeprozess verpflichtend.

Der Ermäßigungsnachweis für DCV-Mitglieder erfolgt durch die Eingabe der DCV-Mitgliedsnummer im Anmeldeformular.  

Sollte der Nachweis nicht bis zum 31.12.2024 bzw. im Zuge des Anmeldeprozesses eingehen, wird der Normalpreis berechnet. Bei Zahlungsart Lastschrift wird der Rechnungsbetrag automatisch vom angegebenen Konto abgebucht.

 

5. Zahlung
 

Der:die Vertragspartner:in hat die vertraglich vereinbarte Teilnahmegebühr für die Veranstaltung im Voraus ohne Abzug zu begleichen. Bis zur vollständigen Bezahlung der Teilnahmegebühr steht dem Veranstalter ein Leistungsverweigerungsrecht zu.

Es stehen die Zahlungsarten Rechnung und Lastschrift zur Verfügung. 

Bei Zahlung per Rechnung erhält der:die Vertragspartner:in nach der Anmeldung – frühestens jedoch im 1. Quartal 2025 – eine Rechnung per E-Mail. Der dort aufgeführte Betrag ist innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist auf das dort angegebene Konto zu überweisen.

Bei Zahlung per Lastschrift, erteilt der:die Vertragspartner:in eine einmalige Einzugsermächtigung für das eigene deutsche Girokonto. Eine Rechnung erhält der:die Vertragspartner:in vor Zahlungseingang per E-Mail. Sofern eine autorisierte Lastschriftzahlung nicht von dem angegebenen Bankkonto eingezogen werden kann, werden die entstandenen Bank- und Bearbeitungsgebühren dem:der Vertragspartner:in weiterberechnet. 

Das Teilnahmeentgelt wird auch geschuldet, wenn der:die Vertragspartner:in – oder einzelne Teilnehmende aus der angemeldeten Gruppe – zu der Veranstaltung nicht erscheint.

 

6. Änderung der Teilnehmendenanzahl und Stornierung


Stornierungen von Chorfest-Tickets sind bis zum 15. Mai 2025 ausschließlich in Textform per E-Mail an chorfest@deutscher-chorverband.de unter Nennung der Buchungsnummer möglich und erst nach schriftlicher Bestätigung durch den DCV gültig. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Fristwahrung ist der Zugang der Erklärung.

Sollte der:die Vertragspartner:in zum Zeitpunkt der Stornierung bereits in Besitz von Chorfest-Tickets sein, ist eine etwaige Erstattung nur nach vollständiger Rückgabe der Tickets vor Beginn des Festivals möglich. Nicht ausreichend frankierte Rücksendungen können nicht berücksichtigt werden.

Die Stornierungsregelungen beziehen sich auf Stornierungen der gesamten Gruppenanmeldung, wie auch auf die Stornierung einzelner Chorfest-Tickets innerhalb der Gruppenanmeldung und auf Stornierungen des Wettbewerbstickets. Ab dem 01.03.2025 sind Stornierungen einzelner Chorfest-Tickets nicht mehr möglich.

Im Falle einer Stornierung werden folgende Stornierungsgebühren erhoben:

Gruppen mit eigenem Auftritt:

 

Bis 14 Tage nach der Buchung, mind. aber bis 11.10.2024 kostenlos
12.10.2024-30.11.2024 10%
01.12.2024-28.02.2025 15%
01.03.2024-15.05.2025 20%

Ab dem 16.05.2025 sind Stornierungen ausgeschlossen.


 Ausnahmeregelung Änderung der Teilnehmendenanzahl:

Die Änderung der Teilnehmendenanzahl ist bis einschließlich 11. Oktober 2024 über das Online-Anmeldeformular kostenlos vorzunehmen. Vom 12.10.2024-28.02.2025 ist eine Änderung der Teilnehmendenanzahl ausschließlich in Textform per E-Mail an chorfest[at]deutscher-chorverband.de unter Nennung der Buchungsnummer möglich und erst nach schriftlicher Bestätigung durch den DCV gültig.

Gruppen und Einzelpersonen ohne eigenen Auftritt:

Anmeldungen von Teilnehmenden ohne eigenen Auftritt können bis zum 15.05.2025 kostenfrei storniert werden. Ab dem 16.05.2025 sind Stornierungen ausgeschlossen. 
 

7. Ticket- und Programmbuchversand

Der Versand der Chorfesttickets und der Programmbücher/Liederbücher erfolgt im Mai 2025 – entsprechend der angegebenen Teilnehmendenzahl – an die im Anmeldeprozess hinterlegte Postadresse. Im Falle von Senderückläufen erhält der:die Vertragspartner:in Chorfest-Tickets und Programmbücher/Liederbücher während der Veranstaltungszeiten des Deutschen Chorfests im Festivalzentrum des Veranstalters.

Bei Verlust eines oder mehrerer Chorfest-Tickets besteht kein Anspruch auf Ersatz.

 

8. Zutritt zu den Veranstaltungsflächen

Beim Zutritt zu den Veranstaltungsflächen kann eine Kontrolle durch einen Ordnungsdienst vor Ort durchgeführt werden (z.B. Einlasskontrollen, Taschenkontrollen). Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden und bereit, den Weisungen des Ordnungsdienstes Folge zu leisten.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Einlass zu den Veranstaltungsflächen aus wichtigem Grund zu verweigern oder einen sofortigen Verweis von den Veranstaltungsflächen auszusprechen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, aber nicht abschließend, das Mitführen von Waffen oder anderen Gegenständen, die unter Umständen als gefährliche Werkzeuge eingesetzt werden können. Ein wichtiger Grund kann ebenfalls sein, dass der:die Teilnehmer:in offensichtlich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht oder sich homophob, sexistisch, rassistisch oder menschenverachtend äußert. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert. Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung, verliert das Festivalticket seine Gültigkeit. Der Preis wird nicht erstattet.

 

9. Absage

Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung Deutsches Chorfest aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen abzusagen, wenn der mit ihr verfolgte Zweck nicht erreicht werden kann oder Hinderungsgründe entgegenstehen, die die Durchführung unmöglich machen. Der Veranstalter wird die Absage frühzeitig vor Veranstaltungsbeginn bekannt geben. Mit der Absage entfällt die Zahlungsverpflichtung. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden erstattet. Weitergehende Ansprüche sind vorbehaltlich Punkt 11 (Haftung) ausgeschlossen.

Sollte die Veranstaltung infolge einer Allgemeinverfügung, einer Verbotsanordnung oder infolge einer behördlichen Anordnung oder einer behördlichen Empfehlung, die den Zeitraum des Veranstaltungstermins einschließt, nicht durchgeführt werden können, wird der Veranstalter von seinen Leistungspflichten befreit.

Bei einem Ausfall einzelner Teilveranstaltungen besteht keine Haftung.

 

10. Haftung

Für den Veranstaltungsvertrag besteht kein gesetzliches Mängelhaftungsrecht.

Der Veranstalter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder seiner gesetzlichen Vertreter:innen oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden bei Nichteinhaltung einer gegebenen Garantie.

Der Veranstalter haftet begrenzt auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben davon unberührt.

Die Beschränkungen der vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter:innen und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche gegen diese geltend gemacht werden.


11. Überlassung von Bild- und Tonrechten

Zu Dokumentationszwecken und für zukünftige Veröffentlichungen können während des Deutschen Chorfests Foto-, Video- und Tonaufnahmen durch den Veranstalter bzw. durch den Veranstalter beauftragte oder von ihm akkreditierte Personen und Unternehmen erstellt werden.

Mit dem Erwerb eines Chorfest-Tickets erklärt die innehabende Person ihr ausschließliches und räumlich unbeschränktes Einverständnis zur unentgeltlichen und uneingeschränkten Nutzung von Foto-, Video- und Tonaufnahmen, zu Aufzeichnungen auf Ton- und Bildträgern sowie zur Verwendung und Veröffentlichung dieser Aufnahmen durch den Veranstalter, durch Hörfunk und Fernsehen einschließlich deren Vervielfältigung und Verwertung in allen Medienformaten inklusive Social Media. Entstehende Rechte werden durch die Anerkennung der Teilnahmebedingungen auf den Veranstalter übertragen.
 

12. Verwendung von Notenmaterial

Bei allen Veranstaltungen im Rahmen des Deutschen Chorfests 2025 dürfen urheberrechtlich geschützte Noten ausschließlich in Originalform bzw. Vervielfältigungen nur mit Druck- oder Kopierlizenz verwendet werden. Die Benutzung unberechtigter Kopien oder Abschriften ist nicht erlaubt.
 

13. Datenschutz

Die für die Anmeldung notwendigen personenbezogenen Daten werden elektronisch gespeichert und für die Organisation der Veranstaltung verarbeitet.

Soweit aus organisatorischen und behördlichen Gründen erforderlich, können diese Daten auch an Dritte weitergegeben werden.

Der:die Vertragspartner:in kann die Genehmigung zur Verarbeitung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Hierzu ist eine kurze Nachricht per E-Mail, Post oder Fax an den Veranstalter zu übersenden. Die Kontaktdaten hierzu sind auf der Website www.chorfest.de zu finden.
 

14. Ausschlussfrist

Ansprüche sind innerhalb von drei Monaten nach Ende der Veranstaltung schriftlich gegenüber dem Veranstalter anzuzeigen, da sonst ein Anspruchsverlust eintritt. Dies gilt nicht für Ansprüche, bei denen die gesetzliche Verjährungsfrist oder eine sonstige gesetzlich eingeräumte Frist noch läuft.

 

15. Schlussbestimmungen
 

Für die Vertragsbeziehung zwischen dem Veranstalter und dem:der Vertragspartner:in gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts.

Änderungen, Ergänzungen, die Aufhebung des Veranstaltungsvertrags und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Das gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

Das vorstehende Schriftformerfordernis findet keine Anwendung bei Abreden, die nach Vertragsschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden (Vorrang der Individualabrede § 305b BGB).

Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche ist Berlin.

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem von den Parteien angestrebten Zweck am nächsten kommen. 


 Berlin, 22.02.2024