Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Fragen zur Anmeldung

Kann man sich noch für das Chorfest in Nürnberg 2025 anmelden?

Die Anmeldefrist für das Chorfest 2025 ist leider abgelaufen. Wir können leider keine neuen Anmeldungen für Gruppen mit eigenem Auftritt annehmen.

Einzelpersonen oder Gruppen ohne eigenen Auftritt können sich bis zum 15. Mai 2025 anmelden. Dies ist über das Anmeldeformular für Gruppen und Einzelpersonen ohne eigenen Auftritt möglich.

Anmeldungen per Telefon oder E-Mail sind nicht möglich.

 

Bis wann kann man sich anmelden?

Anmeldungen für Chöre/Ensembles, die ein Programm im Rahmen der Tageskonzerte, des Wettbewerbs oder in Gottesdiensten und sozialen Einrichtungen aufführen möchten, sind bis zum 11. Oktober 2024 möglich. Die Anzahl der verfügbaren Chorfest-Pässe und Chorfest-Minipässe ist limitiert.

Einzelpersonen oder Gruppen ohne eigenen Auftritt können sich bis zum 15. Mai 2025 anmelden.

 

Bis wann kann ich Änderungen an meiner Anmeldung vornehmen?

Änderungen an der Anmeldung sind nach dem 11. Oktober 2024 über das Online-Formular nicht mehr möglich. Das betrifft die Anzahl der Teilnehmer:innen auf der Bühne, ausgeschlossene Auftrittszeiten und Überschneidungen mit anderen Chören, da direkt im Anschluss die Planung für die Orte und Zeiten der Auftritte vorgenommen wird.

Vom 12. Oktober 2024 bis 28. Februar 2025 ist eine Änderung der Teilnehmer:innenanzahl ausschließlich in Textform per E-Mail an chorfest[at]deutscher-chorverband.de  unter Nennung der Buchungsnummer möglich und erst nach schriftlicher Bestätigung durch den DCV gültig. Bitte beachten Sie die geltenden Bedingungen im Falle einer Stornierung.

Nach dem 11. Oktober 2024 können über das Online-Formular nur noch das Programm für den Wettbewerb (bis 01. Dezember 2024), Angaben zur Technik (bis 01. Dezember 2024) sowie das Programm für die Tageskonzerte (bis 20. Januar 2025) nachgereicht werden.

 

Kann man sich auch als Einzelperson oder als kleine Gruppe ohne einen eigenen Auftritt zum Chorfest anmelden.

Ja, dies ist über das Anmeldeformular für Gruppen und Einzelpersonen ohne eigenen Auftritt möglich.

 

Wer benötigt ein Chorfest-Ticket?

Jede Person aus dem Chor/Ensemble beim Deutschen Chorfest 2025 benötigt ein Chorfest-Ticket um auf die Bühne zu gelangen. Dies gilt auch für die Chorleiter:innen, Instrumentalist:innen,  Betreuer:innen und Begleitpersonen.

 

Kann ich Veranstaltungen auf dem Deutschen Chorfest 2025 besuchen, ohne angemeldet zu sein?

Ja, die meisten Veranstaltungen des Deutschen Chorfests, wie z.B. Tageskonzerte, Wettbewerbskonzerte oder Konzerte auf der open-air-Bühne auf dem Nürnberger Hauptmarkt sind kostenfrei zugänglich.

 

Für ausgewählte Chorfest-Plus-Konzerte sind Konzerttickets zu erwerben. Die Programmveröffentlichung erfolgt im Frühjahr 2025. Muss ich zusätzlich zu meinem Chorfest-Pass Konzertkarten für das Chorfest-Plus-Programm erwerben?

Ja. Inhaber:innen eines Chorfest-Passes können für die Konzerte im Chorfest-Plus-Programm in ausgewählten Chorfest-Ticketkategorien und nur so lange der Vorrat reicht vergünstigte Konzert-Tickets erwerben (ausgenommen Chorfest-Minipass).

Für Inhaber:innen eines Chorfest-Passes besteht ein vorgezogener Vorverkauf für die Verkaufskonzerte. Die Programmveröffentlichung erfolgt im Frühjahr 2025. Es besteht kein Anspruch auf den Erwerb von Konzertkarten vor Ort während des Chorfests.

 

Sind Anmeldungen für einzelne Tage möglich?

Nein, Anmeldungen sind grundsätzlich nur für das gesamte Chorfest möglich. Sollte mitwirkenden Chören/Ensembles an einem der Tage kein Auftritt möglich sein, z.B. wegen der An- oder Abreise, haben Sie die Möglichkeit, dies bei der Anmeldung unter dem Reiter „Zusatzfragen“ des Anmeldeformulars für die Chor-/Ensembleanmeldung zu vermerken. 

Der Veranstalter bemüht sich, individuelle Terminwünsche in der Planung zu berücksichtigen, kann jedoch keine bestimmten Auftrittsdaten oder -zeiten garantieren.

 

Bucht der Veranstalter Unterkünfte für die Teilnehmer:innen des Deutschen Chorfests 2025?

Nein, der Veranstalter bucht grundsätzlich keine Unterkünfte für die Teilnehmer:innen des Deutschen Chorfests 2025. Unser Partner TCH-Hotels hat in vielen Hotels in Nürnberg und Umgebung bereits Kontingente für Chorfest-Teilnehmer:innen reserviert und unterstützt Sie gern bei der Suche nach passenden Übernachtungsmöglichkeiten für Ihren Chor. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Gibt es eine Mindestgröße für teilnehmende Chöre/Ensembles?

Ja, teilnehmende Chöre/Ensembles müssen sich mit mindestens drei Teilnehmer:innen für das Deutsche Chorfest 2025 anmelden, um mit einem eigenen Auftritt teilzunehmen.

Für die Teilnahme am Wettbewerb gelten gesonderte Bedingungen hinsichtlich der Besetzungen, die je nach Kategorie variieren. Bitte lesen Sie hierzu die Wettbewerbsausschreibung.

 
Gibt es eine Maximalgröße für teilnehmende Chöre/Ensembles?

Aufgrund der kapazitären Einschränkungen sind nur Choranmeldungen von max. 70 aktiven Sänger:innen möglich. Sollte keine Spielstätte mit einer ausreichenden Bühnengröße bereitgestellt werden können, behalten wir uns eine Reduzierung der maximalen Anzahl von Sänger:innen in Absprache mit dem Ensemble vor.

 

Können sich Chöre/Ensembles für eine bestimmte Auftrittszeit anmelden?

Nein. Mit der Anmeldung stimmen die Chöre einer Disposition ihres Konzertes im gesamten Festivalzeitraum zu. Die Konzerte von Chorfest-Minipass-Inhabern werden auf Donnerstag oder Sonntag disponiert. Sollte mitwirkenden Chören/Ensembles an einem der Tage kein Auftritt möglich sein, z. B. wegen der An- oder Abreise oder Überschneidung mit Teilnehmer:innen, die auch in anderen angemeldeten Chören singen, haben Sie die Möglichkeit, dies im entsprechenden Feld im Reiter „Zusatzfragen“ des Anmeldeformulars für die Chor-/Ensembleanmeldung zu vermerken. Aus produktionstechnischen Gründen müssen diese Angaben bis zum 11. Oktober 2024 vorliegen. Der Veranstalter bemüht sich, individuelle Terminwünsche in der Planung zu berücksichtigen, kann jedoch keine bestimmten Auftrittsdaten oder -zeiten garantieren.

Voraussichtlich Ende 2024 erhalten Sie Ihre individuellen Auftrittsdaten und -orte per E-Mail, welche Sie anschließend bis zu der dort angegebenen Frist bestätigen müssen. Ohne die Bestätigung des Auftritts können die disponierten Auftrittszeiten nicht garantiert werden.

 

Können sich Chöre/Ensembles für eine bestimmte Spielstätte anmelden?

Nein, nach Abschluss der Anmeldung disponiert der Veranstalter das Programm des Deutschen Chorfests 2025. In der Anmeldung geben Sie unter dem Reiter „Zusatzfragen“ verbindlich die Anzahl der Teilnehmer:innen auf der Bühne an. Für den bestmöglichen Auftrittsort wählen Sie bitte bei der Kategorie so genau wie möglich aus, welchem Genre Ihr Programm vorwiegend zuzuordnen ist. Aus Ihren Angaben zu Chorstärke, Programm und technischem Bedarf suchen wir eine geeignete Spielstätte heraus.

Voraussichtlich Ende 2024 erhalten Sie Ihre individuellen Auftrittsdaten und -orte per E-Mail, welche Sie anschließend bis zu der dort angegebenen Frist bestätigen müssen. Ohne die Bestätigung des Auftritts können die disponierten Auftrittszeiten nicht garantiert werden.

 

Wie sind die Stornierungsbedingungen?

Stornierungen von Chorfest-Tickets sind bis zum 15. Mai 2025 ausschließlich in Textform per E-Mail an chorfest[at]deutscher-chorverband.de unter Nennung der Buchungsnummer möglich und erst nach schriftlicher Bestätigung durch den DCV gültig. 

Sollten Sie zum Zeitpunkt der Stornierung bereits in Besitz von Chorfest-Pässen oder Chorfest-Minipässen sein, ist eine etwaige Erstattung nur nach vollständiger Rückgabe der Pässe vor Beginn des Festivals möglich.

Im Falle einer Stornierung werden folgende Stornierungsgebühren erhoben:

Chor/Ensembleanmeldungen

Chor/Ensembleanmeldungen mit aktiver Teilnahme (z.B. im Rahmen von Tageskonzerten und Wettbewerbsteilnahme) können bis 14 Tage nach der Buchung, mind. aber bis 11. Oktober 2024 kostenfrei storniert werden.

Danach fallen Stornierungsgebühren in folgenden Stufen an:

12.10.2024-30.11.202410%
01.12.2024-28.02.202515%
01.03.2024-15.05.202520%


Ab dem 01. März 2025 sind Stornierungen einzelner Chorfest-Tickets nicht mehr möglich.

Ab dem 16. Mai 2025 sind generell keine Stornierungen mehr möglich.

Einzelteilnehmer:innen und Gruppen ohne eigenen Auftritt

Anmeldungen von Gruppen ohne eigenen Auftritt können bis zum 15. Mai 2025 kostenfrei storniert werden. Ab dem 16. Mai 2025 sind generell keine Stornierungen mehr möglich.

 

Wie viele und wann erhalten wir unsere Chorfest-Tickets, Programm- und Liederbücher?

Der Versand der Chorfest-Pässe und Chorfest-Minipässe und der Programmbücher und Liederbücher erfolgt im Mai 2025 – entsprechend der angegebenen Teilnehmer:innenzahl – an die im Anmeldeprozess hinterlegte Postadresse. Informieren Sie uns bitte schriftlich (an chorfest[at]deutscher-chorverband.de), sollte sich diese Adresse ändern.

 

Ich habe die Anmeldung abgeschlossen, aber keine Bestätigungsmail erhalten bzw. finde meine Bestätigungsmail nicht mehr. Was soll ich tun?

Bitte überprüfen Sie, ob die E-Mail versehentlich im Spam-Ordner gelandet ist. Ist dies nicht der Fall, kontaktieren Sie bitte das Projektbüro des Deutschen Chorfests 2025 unter +49 (0) 30 847 108 940 oder chorfest[at]deutscher-chorverband.de.

 

Fragen zu Preisen und Bezahlung

Was kostet die Teilnahme am Chorfest und was ist darin enthalten?

Informationen zu den vollständigen Leistungsbestandteilen finden Sie hier.

 

Was kostet die Teilnahme am Wettbewerb des Deutschen Chorfests 2025?

Die Anmeldegebühr für den Wettbewerb des Deutschen Chorfests 2025 beträgt pro Chor im Normalpreis 225,00 €, mit Ausnahme folgender Ermäßigungsoptionen:

  • für DCV-Mitglieder 150,00 €
  • für Kinder- und Jugendchöre 110,00 €
  • für Kinder- und Jugendchöre, die DCV-Mitglieder sind, 75,00 €

Eine Teilnahme am Wettbewerb des Deutschen Chorfests setzt die reguläre Teilnahme am Deutschen Chorfest 2025 mit der Buchung eines Chorfest-Passes voraus und ist zusätzlich zu den Teilnahmebeiträgen zu entrichten.

Chöre/Ensembles, die am Wettbewerb teilnehmen, können in bis zu zwei Kategorien antreten. Die Jurys der einzelnen Kategorien sind fachlich hochkarätig besetzt und bieten jedem Chor ein individuelles Feedback zu seinem Wettbewerbsbeitrag durch eine:n Vertreter:in der jeweiligen Fachjury.

Die Ausschreibung zum Wettbewerb finden Sie hier.

 

Was ist der Chorfest-Minipass und was ist darin enthalten?

Der Chorfest-Minipass bietet Chören ebenfalls die Möglichkeit, mit einem Auftritt am Deutschen Chorfest teilzunehmen, allerdings in eingeschränktem Rahmen. Die Unterschiede zum regulären Chorfest-Pass sind folgende:

 - Maximal eine Auftrittsmöglichkeit im Rahmen der Tageskonzerte am Donnerstag oder Sonntag
 - Wettbewerbsteilnahme nicht möglich
 - kein vergünstigter Eintritt zum kuratierten Konzertprogramm
 - Anmeldung ohne Auftritt nicht möglich

Bis auf die ausschließlichen Auftrittsmöglichkeiten bei den Tageskonzerten am Donnerstag, den 29. Mai 2025, und Sonntag, den 01. Juni 2025, ist der Chorfest-Minipass nicht an einen bestimmten Tag gebunden.

Informationen zu den vollständigen Leistungsbestandteilen finden Sie hier auf unserer Website.

 

Welche Möglichkeiten gibt es mit Behinderung am Chorfest teilzunehmen?

Wir arbeiten daran allen Menschen die Teilnahme am Deutschen Chorfest zu ermöglichen. Wenn uns bekannt ist, welche Bedarfe Sie oder Ihr Chor haben, kann bspw. der Veranstaltungsort für Ihre aktive Teilnahme dahingehend ausgesucht werden. Im Anmeldeformular können Sie bereits angeben, falls Menschen mit Behinderung Mitglied in Ihrem Chor sind. Wenden Sie sich zudem gerne an das Projektbüro, wenn Sie oder Mitglieder in Ihrem Chor eine Behinderung und Unterstützungsbedarf haben: chorfest[at]deutscher-chorverband.de. 

 

Wann müssen die Teilnahmebeiträge bezahlt werden?

Die angemeldeten Chöre/Ensembles sowie Einzelteilnehmer:innen und Kleingruppen erhalten Ihre Rechnungen voraussichtlich im März 2025 per E-Mail, wenn Sie die Zahlungsart „Rechnung“ gewählt haben. Wenn die Zahlungsart „Lastschrift“ gewählt wurde, wird der Betrag im selben Zeitraum vom angegebenen Konto abgebucht.

Wissenswertes zu Ermäßigungen

Wie weise ich meine Ermäßigungsberechtigung bei Teilnahmebeiträgen für DCV-Mitglieder nach?

Chöre/Ensembles von DCV-Mitgliedsverbänden müssen im Anmeldeformular bei der Ticketauswahl ihre neunstellige DCV-Mitgliedsnummer eingeben.

 

Wie kann mein Chor Mitglied im DCV werden?

Chöre und Vereine, die Interesse an einer Mitgliedschaft im DCV haben, wenden sich bitte an die hier aufgeführten Geschäftsstellen der regionalen Mitgliedsverbände. Chöre und Vereine aus Regionen ohne DCV-Mitgliedsverband nehmen bitte direkt mit der DCV-Geschäftsstelle in Berlin Kontakt auf.

Fragen zur Teilnahme von Kinder- und Jugendchören

Wann gilt ein Chor/Ensemble als Kinder- und Jugendchor?

Als Kinder- und Jugendchöre gelten Chöre/Ensembles, in denen das Maximalalter der Mitglieder nicht höher als 27 Jahre ist (Stichtag der Berechnung ist der 29. Mai 2025). Bei Buchung eines ermäßigten Tickets laden Sie bitte den Ermäßigungsnachweis im Anmeldeprozess (unter "Ticketauswahl") hoch oder senden Sie diesen bitte bis 31. Dezember 2024 per E-Mail (chorfest[at]deutscher-chorverband.de) oder Post an das Projektbüro des Deutschen Chorverbands.

 

Wie weise ich meine Ermäßigungsberechtigung für meinen Kinder- und Jugendchor nach? 

Der Ermäßigungsnachweis für Kinder- und Jugendchöre erfolgt in Form einer Auflistung aller Ensemblemitglieder und ihrem jeweiligen Geburtsdatum. Das Maximalalter der Ensemblemitglieder darf nicht höher als 27 Jahre sein (Stichtag der Berechnung ist der 29. Mai 2025). Bei Buchung eines ermäßigten Tickets laden Sie bitte den Ermäßigungsnachweis am Ende dieser Seite hoch oder senden Sie diesen bis 31.12.2024 an chorfest[at]deutscher-chorverband.de.

 

Welchen Teilnahmebeitrag zahlen Betreuer:innen oder andere Begleitpersonen eines Kinder- oder Jugendchors?

Betreuer:innen oder andere Begleitpersonen können zusammen mit dem übrigen Chor/Ensemble als reguläre Teilnehmer:innen zum ermäßigten Preis für das Deutsche Chorfest 2025 angemeldet werden.

Bitte vermerken Sie die Betreuer:innen oder andere Begleitpersonen im Ermäßigungsnachweis ebenfalls mit Namen und Geburtsdatum. Der Veranstalter behält sich vor zu überprüfen, ob die Anzahl dieser Personen angemessen ist.

 
Welchen Teilnahmebeitrag zahle ich als Jugendliche:r in einem Erwachsenenchor?

Innerhalb eines Chores/Ensembles gilt grundsätzlich nur der normale ODER der ermäßigte Preis. Jugendliche in Erwachsenenchören zahlen daher den regulären Ticketpreis.

Fragen zu Konzerten und Auftritten

Welche Auftrittsmöglichkeiten gibt es?

Das Deutsche Chorfest 2025 bietet folgende Möglichkeiten zur Mitwirkung:

  • Tageskonzert mit eigenem 20-minütigem Programm im gesamten Festivalzeitraum (Chorfest-Pass)
  • Tageskonzert mit eigenem 20-minütigem Programm Donnerstag oder Sonntag (Chorfest-Minipass)
  • Mitgestaltung eines Gottesdienstes (Chorfest-Pass und Chorfest-Minipass)
  • Singen in einer sozialen Einrichtung (Chorfest-Pass und Chorfest-Minipass)
  • Teilnahme am Wettbewerb (Chorfest-Pass mit Ticket zur Wettbewerbsteilnahme)
 
Wann erhält unser Chor/Ensemble Informationen zu unseren Auftritten?

Die Anmeldung zum Deutschen Chorfest 2025 ist mit dem 11. Oktober 2024 offiziell abgeschlossen. Ab diesem Zeitpunkt beginnt der Veranstalter mit der Programmdisposition, also mit der Planung bzw. Zuteilung der Auftritte im Wettbewerb, auf den Bühnen des Deutschen Chorfests 2025 sowie in den Gottesdiensten und sozialen Einrichtungen.

Voraussichtlich Ende des Jahres 2024 erhalten Sie dann Ihre individuellen Auftrittsdaten per E-Mail, welche Sie bestätigen müssen. Bis 20. Januar 2025 können Sie detaillierte Angaben zum Programm Ihrer Auftritte machen.

 
Bis wann müssen wir unser Programm einreichen?

Die Wettbewerbsprogramme müssen bis zum 1. Dezember 2024 eingereicht werden. Programmangaben zu den Tageskonzerten können Sie bis 20. Januar 2025 im Online-Formular hinterlegen. Diese werden dann zusammen mit dem Gesamtprogramm in den Programmveröffentlichungen im Frühjahr 2025 kommuniziert.

 
Welche Angaben werden für die Programmankündigung benötigt?

Für den Wettbewerb benötigen wir bis 1. Dezember 2024 das detaillierte Programm inkl. Titelangabe und Angaben dazu, wer das Stück komponiert und ggf. arrangiert hat, in folgendem Format:

  • Volkslied, arr. W. A. Mozart: Der Kuckuck und der Esel
  • Josef Gabriel Rheinberger: Gloria (aus: Cantus Missae op. 109)

Für die Tageskonzerte benötigen wir bis 20. Januar 2025 für die Veröffentlichung im Programmbuch max. drei Komponist:innen/Arrangeur:innen (Vor- und Zuname) in folgendem Schema:

  • Werke von Antonio Vivaldi, Johannes Brahms, Hanns Eisler u. a.
  • Songs von Robbie Williams, ABBA und Traditionals
 
Welche Technikausstattung wird vorhanden sein?

Im Rahmen der Tageskonzerte wird folgende Grundausstattung zur Verfügung gestellt:

  • Dirigent:innenpult
  • Podesterie (je nach Raumbeschaffenheit)
  • Standardbeleuchtung
  • Mikrofonierung zur Sprachverstärkung (für Ansagen)
  • Chormikrofonierung je nach Raumbeschaffenheit

Folgende weitere Technik wird ausschließlich nach Angabe bis 1. Dezember 2024 im Online-Formular unter „Tageskonzerte“ zur Verfügung gestellt:

  • E-Piano  (eine Orgelnutzung wird nicht möglich sein)
  • Mikrofonierung von Solostimmen

Für Aufführungen im Rahmen des Wettbewerbs gelten gesonderte Bedingungen. In den Genres Jazz, Pop, Show/Musical, Gospel sowie für Vocal Bands wird eine technische Grundausstattung bereitgestellt, die bis 01. Dezember 2024 über das Online-Formular unter „Wettbewerb“ angemeldet werden kann.

 
Bis wann muss unser technischer Bedarf angemeldet werden?

Sämtliche technische Bedarfe müssen dem Produktionsbüro bis 1. Dezember 2024 vorliegen.

Fragen zu Unterkunft, Mobilität und Mithilfe


Wie finde ich für meinen Chor eine passende Unterkunft für das Deutschen Chorfests 2025?


Unser Partner TCH-Hotels hat in vielen Hotels in Nürnberg und Umgebung bereits Kontingente für Chorfest-Teilnehmer:innen reserviert und unterstützt Sie gern bei der Suche nach passenden Übernachtungsmöglichkeiten für Ihren Chor. Weitere Informationen finden Sie hier.



Wie barrierefrei sind die Spielstätten?


Wir bemühen uns, die Spielstätten für das Deutsche Chorfest barrierefrei zugänglich zu machen. Genauere Informationen finden Sie hier zu einem späteren Zeitpunkt. 

 

Gibt es ein Ticket für den öffentlichen Nahverkehr?


Im Chorfest-Ticket inkludiert ist ein Kombiticket für den öffentlichen Nahverkehr. Dieses ist im Festivalzeitraum (29.05.– 01.06.2025) innerhalb des gesamten VGN-Verbundraumes auf allen VGN-Verkehrsmitteln gültig. Die Fahrplanauskunft finden Sie hier.

 

Wir reisen mit dem Bus an, wo kann dieser in Nürnberg parken?


Hier finden Sie eine Übersicht der Halte- und Parkmöglichkeiten für Reisebusse im Nürnberger Stadtgebiet. Innerhalb der Altstadt gibt es keine Möglichkeit, einer größeren Anzahl an Reisebussen das Aus- und Einsteigen der Fahrgäste zu ermöglichen. Am Rande der Altstadt stehen Ihnen mit dem Vestnertorgraben, der Grasersgasse und dem Spittlertorgraben Halte- und Kurzzeitparkmöglichkeiten zur Verfügung, von denen aus Sie innerhalb von 15 Minuten alle wichtigen Orte in der Nürnberger Altstadt erreichen. 

 

Ich möchte das Deutsche Chorfest als Helfer:in vor Ort unterstützen, wo kann ich mich melden?
 

Melden Sie sich bitte bei uns im Projektbüro unter helferservice[at]deutscher-chorverband.de oder 030 8471089-40. Weitere Informationen finden Sie hier.